Beginn des Seitenbereichs: Inhalt
Kurzinformationen Arbeitgeber
Arbeitgeber haben zumindest einmal im Jahr eine Person über der Geringfügigkeitsgrenze bei der Sozialversicherung angemeldet. Ein Arbeitge kann aufgrund des individuellen Meldeverhaltens mehrere Arbeitsstätten umfassen (Handelsketten melden etwa zentral am Unternehmenssitz oder aber nach Zweigstellen). Neben der regionalen Verteilung der Arbeitgeber (Gesamt) erfolgt eine Differenzierung nach Wirtschaftsklassen und nach Betriebsgrößenklassen.
Quelle ist die Arbeitsmarktdatenbank des AMS und des BMASK. Die Regionalisierung dieser Daten erfolgt im Rahmen von WIBIS-Kärnten.
ab 2006
April/Mai
DVSV, Arbeitsmarktdatenbank des AMS und des BMASK, JOANNEUM RESEARCH
Ende dieses Seitenbereichs.
Springe zur Übersicht der Seitenbereiche.