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Kurzinformationen Arbeitgeber

Arbeitgeber haben zumindest einmal im Jahr eine Person über der Geringfügigkeitsgrenze bei der Sozialversicherung angemeldet. Ein Arbeitge kann aufgrund des individuellen Meldeverhaltens mehrere Arbeitsstätten umfassen (Handelsketten melden etwa zentral am Unternehmenssitz oder aber nach Zweigstellen). Neben der regionalen Verteilung der Arbeitgeber (Gesamt) erfolgt eine Differenzierung nach Wirtschaftsklassen und nach Betriebsgrößenklassen.

Quelle ist die Arbeitsmarktdatenbank des AMS und des BMASK. Die Regionalisierung dieser Daten erfolgt im Rahmen von WIBIS-Kärnten.

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