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Konzentrationsstichprobe
Eine Konzentrationsstichprobe stellt eine Befragung im Rahmen einer Vollerhebung dar, wobei diese durch Auswahlkriterien (Schwellenwerte) eingeschränkt wird.
In der Leistungs- und Strukturstatistik der Statistik Austria entspricht die Konzentrationsstichprobe einer schriftlichen Befragung (mit Auskunftspflicht) von Unternehmen und Betrieben gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts.
Im Produzierenden Bereich werden Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten einbezogen. Darüber hinaus sollten die Unternehmen in der Stichprobe mindestens 90% des Gesamtumsatzes in einem der Wirtschaftszweige repräsentieren. Wird dieses Kriterium mit der Beschäftigtenschwelle nicht erreicht, so besteht Auskunftspflicht auch über statistische Einheiten mit weniger als 20 Beschäftigten, die in den zwölf Monaten vor dem Stichtag oder im letzten abgeschlossenem Wirtschaftsjahr in Summe einen Umsatz (exklusive Umsatzsteuer) von mindestens 1 Mio. € erzielten. Die Schwellen können bis max. 1,5 Mio. € angehoben werden.
Quelle
Statistik Austria: Leistungs- und Strukturdaten - Kurzhinweis zur Methodik.
Der Nachteil dieser Erhebungsform besteht darin, dass es zu Verzerrungen kommen kann, da Kleinunternehmen von der Erhebung bewusst ausgeschlossen werden und demnach die tatsächliche Anzahl der Unternehmen unzureichend repräsentiert wird. Im Vergleich zu einer Zufallsstichprobe wird im Rahmen der Konzentrationsstichprobe keine Fehlerwahrscheinlichkeit berechnet, wodurch die Wahrscheinlichkeit eines Fehlers nicht bekannt ist.
Lesebeispiel
Im Rahmen der Leistungs- und Strukturstatistik 2020 wurden insgesamt rund 33.000 Unternehmen erhoben. Diese repräsentieren 9,2 % aller Produktions- und Dienstleistungsunternehmen, beschäftigen 76 % der unselbständig Beschäftigten und decken 86 % der Umsatzerlöse in diesen Sektoren ab.
Quelle
Statistik Austria: Leistungs- und Strukturdaten: Weiterführende Informationen: Leistungs- und Strukturstatistik 2020.
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