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Arbeitgeber

Arbeitgeber haben zumindest einmal im Jahr eine Person über der Geringfügigkeitsgrenze bei der Sozialversicherung angemeldet. Es wird die Anzahl der verschiedenen Konten bzw. Arbeitgeber des DVSV innerhalb eines Jahres angegeben. Beschäftigt ein Arbeitgeber in mehreren Bezirken Personen, zählt dieser in jeder dieser Regionen als Arbeitgeber, im gesamten Bundesland wird er nur einmal gezählt.

Grundlage für die Statistik der Arbeitgeber bildet die Arbeitsmarktdatenbank des AMS und des BMASK. Diese gibt an, wie viele verschiedene Arbeitgeber während eines Jahres (d.h. zumindest für einen Tag) beim DVSV als solche eingestuft wurden.

Lesebeispiel

Laut den Berechnungen von JOANNEUM RESEARCH – POLICIES zählte Kärnten im Jahr 2022 20.538 Arbeitgeber.

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