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Unselbstständig Beschäftigte
Die statistische Erfassung der unselbstständig Beschäftigten in Österreich erfolgt durch die Krankenversicherungsträger und die Krankenfürsorgeanstalten.
Gezählt werden Beschäftigungsverhältnisse, d.h. eine Person mit zwei Beschäftigungsverhältnissen wird doppelt gezählt. Stichtag ist stets der letzte Tag des Berichtsmonates. WIBIS publiziert Jahresdurchschnittswerte, die aus den 12 Monatsstichtagswerten berechnet werden.
Personenkreis
Der Statistik zugrunde liegt eine Vollerhebung der zum Stichtag bei den Krankenanstalten gemeldeten Personen mit aufrechtem Beschäftigungsverhältnis. Dies sind Arbeiter/-innen, Angestellte, Lehrlinge und Beamte über der Geringfügigkeitsgrenze sowie seit Jänner 2011 auch freie Dienstnehmer/-innen gemäß § 4 Abs. 4 ASVG. Grund dafür ist, dass die Personengruppe in den letzten Jahren sozialversicherungstechnisch immer mehr der Gruppe der unselbstständig Beschäftigten angeglichen wurde. Geringfügig Beschäftigte sowie Selbstständige und Landwirte werden nicht erfasst.
Aktivbeschäftigte
Der Begriff "Aktivbeschäftigte" steht für die Arbeitskräfte, die aktiv im Erwerbsleben stehen. Von den Aktivbeschäftigten ausgenommen sind Präsenzdiener und Kinderbetreuungsgeldbezieher/-innen mit aufrechtem Beschäftigungsverhältnis, diese zählen jedoch zu den Gesamtbeschäftigten. Geringfügig Beschäftigte finden in dieser Darstellung bzw. Auswertung keine Berücksichtigung.
Regionale Zuordnung der Beschäftigten
Maßgebend für die Zuordnung der erfassten Personen zu einem Bundesland ist der Beschäftigungsort. Wird eine Beschäftigung abwechselnd an verschiedenen Orten ausgeübt, aber von einer festen Arbeitsstätte aus, so gilt diese als Beschäftigungsort. Wird eine Beschäftigung ohne feste Arbeitsstätte ausgeübt, so gilt der Wohnsitz als Beschäftigungsort.
Lesebeispiel
Im Jahresdurchschnitt 2022 wurden in Kärnten 217.656 Aktivbeschäftigte gezählt.
Quelle
DVSV, Arbeitsmarktdatenbank des AMS und des BMASK, eigene Berechnungen JR-POLICIES.
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