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Bruttoeinkommen
Das Bruttoeinkommen stellt das Arbeitseinkommen von Arbeiter/-innen und Angestellten (siehe Einkommen) vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer dar. Für die Berechnung des Bruttoeinkommens werden die Daten des beitragspflichtigen Jahreseinkommens der Sozialversicherung herangezogen. Es zählen die Beschäftigungsverhältnisse, nicht Personen. Lehrlinge und Pensionisten sind nicht enthalten.
Einkommen, welche die Höchstbeitragsgrundlage lt. ASVG (2023: 14 mal € 5.850.-; 2022: € 5.670.-) überschreiten, werden mit diesem Höchstbeitrag in der Berechnung berücksichtigt.
Das monatliche Bruttoeinkommen wird berechnet, indem das beitragspflichtige Jahreseinkommen (Sonderzahlungen inkludiert) durch die Anzahl der Versicherungstage dividiert und mit 30 multipliziert wird.
Quelle
Statistik Austria: Personen und Einkommen, laufende Einkommensberichte.
Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.
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