Beginn des Seitenbereichs:

Ende dieses Seitenbereichs.
Springe zur Übersicht der Seitenbereiche.

Beginn des Seitenbereichs: Inhalt

Patent- und Gebrauchsmuster

Laut Österreichischem Patentamt hat ein Patent das Ziel, andere davon auszuschließen, eine Erfindung (bzw. den "Gegenstand der Erfindung") zu produzieren und gewerblich zu gebrauchen sowie diese zu verbreiten (in Umlauf zu bringen). Das Patent ist zeitlich und räumlich begrenzt auf maximal 20 Jahre verfügbar. Die Patentwürdigkeit, d.h. Neuheit der Erfindung, wird im Vorfeld geprüft. Ausgenommen vom Patentrecht ist z.B. das Klonen von Menschen.

Ein Gebrauchsmuster ist im Wesentlichen wie ein Patent zu sehen, wird im Vorhinein jedoch nicht auf die "Patentwürdigkeit" geprüft. Weiters weist ein Gebrauchsmuster eine kürzere Laufzeit von ca. 10 Jahren auf und bringt keine Begünstigungen im gewerberechtlichen und steuerrechtlichen Sinne (Patente beinhalten steuerrechtliche und gewerberechtliche Vorteile). Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass Gebrauchsmuster im Allgemeinen mit geringeren Kosten verbunden sind.

Ausreichend Informationen zum Thema Patent- und Gebrauchsmuster sind auf der Internetseite des Österreichischen Patentamtes auf http://www.patentamt.at/ zu finden.

Lesebeispiel
Im Jahr 2021 wurden in Kärnten 372 Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen registriert.

Quelle
Österreichisches Patentamt.

Ende dieses Seitenbereichs.
Springe zur Übersicht der Seitenbereiche.

Beginn des Seitenbereichs:

Ende dieses Seitenbereichs.
Springe zur Übersicht der Seitenbereiche.