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Kurzinformationen Forschung und Entwicklung (F&E)
F&E-Beschäftigte sind in den Bereichen Forschung und Entwicklung tätig. Gezählt wird das wissenschaftliche Personal (und gleichwertige Kräfte), nicht wissenschaftliches jedoch höher qualifiziertes Personal (Laborantinnen und Laboranten, Technikerinnen und Techniker) und sonstiges nichtwissenschaftliches Personal (Hilfspersonal). Die F&E-Erhebung erfolgt im Hochschulsektor, im Unternehmenssektor, im Sektor Staat, im privaten gemeinnützigen Sektor und im kooperativen Bereich. Damit wird die gesamte Wirtschaft erfasst. Es werden Vollzeitäquivalente publiziert.
Die Ausgaben für F&E beinhalten die Aufwendungen des Hochschulsektors, des Sektors Staat, des privaten gemeinnützigen Sektors und des Unternehmenssektors. Die F&E-Quote ist der Quotentient der Ausgaben für F&E und des Bruttoregionalprodukts bzw. des Bruttoinlandsprodukts.
Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen von Personen mit Wohnsitz in Österreich werden auch Erfindungsanmeldungen genannt. Sie bilden einen Teil der Ergebnisse von Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen ab. Das Patent ist zeitlich und räumlich begrenzt auf maximal 20 Jahre verfügbar. Gebrauchsmuster haben eine kürzere Laufzeit von ca. 10 Jahren
ab 2004
Juli (Statistik Austria; alle 2 Jahre), April (Österreichisches Patentamt)
Statistik Austria (F&E), Österreichisches Patentamt (Patent- und Gebrauchsmuster)
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