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Arbeitslosenquote auf Bundes- und auf Bundeslandebene (nationale Definition)

In Österreich wird bei der Berechnung der Arbeitslosenquote der Bestand an Arbeitslosen ins Verhältnis zum Arbeitskräftepotenzial gesetzt. Die Arbeitslosenquote errechnet sich demzufolge als:

Arbeitslosenquote = Bestand an Arbeitslosen / Arbeitskräftepotenzial (= Bestand an unselbstständiger Beschäftigung lt. DVSV + Bestand an Arbeitslosen) in %

Lesebeispiel

Im Jahr 2022 waren in Kärnten 16.997 Personen arbeitslos gemeldet. Es wurden 221.824 unselbstständige Beschäftigungsverhältnisse (Gesamtbeschäftigte) gezählt. Somit errechnet sich eine Arbeitslosenquote von 7,12 %. Diese ergibt sich aus dem Anteil der Arbeitslosen am Arbeitskräftepotenzial:
1) Arbeitskräftepotenzial (238.821) = unselbstständige Beschäftigungsverhältnisse (221.824) + Bestand an Arbeitslosen (16.997)
2) Arbeitslosenquote (7,12%) = Bestand an Arbeitslosen (16.997) / Arbeitskräftepotenzial (238.821).

Quelle

AMS Österreich.

Siehe auch: Arbeitslosenquote (internationale Definition), Arbeitslosenquote auf Bezirksebene (nationale Definition), Langzeitarbeitslose.

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